Behandlungskosten und Bezahlung
Die Behandlungskosten richten sich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) und werden in der Regel nach jeder Behandlung bar bezahlt.
Für Privat- und Zusatzversicherte wird eine Rechnung erstellt, die sich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) richtet. Die private Krankenversicherungen und private Krankenzusatzversicherungen erstatten Ihnen dann die Behandlungskosten je nach den von Ihnen vereinbarten Tarifen. Auch Beamte mit Anspruch auf Beihilfe können die Kosten bei Ihrer Versicherung einreichen.
Gesetzliche Kranken- und Ersatzkassen übernehmen in der Regel keine Kostenerstattung für Behandlungsleistungen nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH). Das „Homöopathie Forum e.V. – Verlag Gauting“ hat eine Broschüre herausgegeben mit dem Titel „Vergleich der wichtigsten Patientenzusatzversicherungen“. Sie können diese 12-seitige Broschüre über das Internet bestellen unter www.homoeopathie-forum.de.
Der Behandlungsvertrag besteht jedoch immer zwischen Naturheilpraxis und Patient. Das bedeutet: unabhängig davon, ob Ihre Krankenversicherung Ihnen meine Rechnung erstattet oder nicht, ist der Rechnungsbetrag vollständig an die Naturheilpraxis für die erbrachte Leistung zu bezahlen.
Die Kosten für eine homöopathische Erstanamnese (2 Termine) mit Ausarbeitung betragen für Erwachsene 160 Euro und für Kinder je nach Alter entsprechend weniger. Für die Folgebehandlung (meist eine halbe Stunde) berechne ich je nach Zeit 60 Euro pro Stunde.
Wirbelsäulen- und Gelenktherapie nach Dorn/Hock mit anschließender Breuß-Massage (1-1,5 Std.) kostet 60 Euro.
Klopf-Akupressur berechne ich mit 60 Euro pro Sitzung.
Weitere Leistungen berechne ich nach dem tatsächlichen Zeitaufwand mit 60 Euro pro Stunde.
Medizinische Beratung am Telefon oder per Mail(Erstinfo kostenlos) wird mit 1 Euro pro Minute abgerechnet. Kurze telefonische Rückmeldungen (ohne Beratung und Mittelverordnung) zur Information über den Behandlungsverlauf werden in der Regel nicht berechnet.